AGB - Fahrschule DriveIn Luzern
AGB der Fahrschule DriveIN Luzern – Diego Devito
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen von der Fahrschule DriveIn Luzern, Diego Devito. Gültig ab 1. April 2022. Wir sind bemüht mit unseren Fahrschülern immer eine Lösung zu finden, ohne auf die AGB zurückgreifen zu müssen. Trotzdem sind Regeln notwendig damit im Voraus klar ist was gilt und es für die Fahrschüler keine unangenehmen Überraschungen gibt.
Die AGB gelten für sämtliche Fahrstunden und Kursangebote, wie Verkehrskundeunterricht.
GEWÄHRLEISTUNG
Die ausbildenden Fahrlehrer von der Fahrschule DriveIn Luzern sind im Besitz der Fahrlehrerbewilligung sowie dem eidg. Fachausweis.
FRISTEN ZUR ABMELDUNG VON FAHRSTUNDEN
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder eine unpünktliche Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
Mit einer Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder elektronisch) für einen Kurs werden die AGB von der Fahrschule DriveIn Luzern akzeptiert. Alle Kursanmeldungen werden schriftlich oder elektronisch bestätigt. Die Bestätigung enthält die notwendigen Informationen zur Teilnahme des Kurses (Datum, Zeit, Ort) und den Zahlungsangaben. Wird eine Fahrstunde mündlich, telefonisch, per SMS oder online reserviert, gilt dies als verbindliche Anmeldung.
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR KURSE
- Am Kurstag muss ein gültiger Lernfahrausweis vorgelegt werden.
- Teilnehmer, welche unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen, werden nicht zum Kurs zugelassen. Bei Drogen gilt die Nulltoleranz. Bei Alkohol liegt der Toleranzwert bei Maximal 0,1 Promille.
Wird eine Person, aufgrund der Missachtung der Zulassungsbedingungen, vom Kurs ausgeschlossen, bleiben die Kurskosten zu 100% geschuldet.
Die Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Kursadministration und Newsletter verwendet. Es werden keine Personendaten weitergegeben.
Das Kursgeld ist spätestens am Kursdatum und ohne Abzug zu begleichen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Bezahlung in bar oder per TWINT am Kurstag möglich.
Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren verrechnet:
- Gebühr für Erinnerung = kostenlos
- Gebühr bei 1. Mahnung = CHF 5.00
- Gebühr bei 2. Mahnung = CHF 10.00
Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kursen werden die Teilnahmebestätigungen erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Forderungen ausgehändigt.
RÜCKERSTATTUNGEN VON KURSGEBÜHREN
Die Umbuchung einer bereits erfolgten Zahlung für einen anderen Termin ist kostenlos. Bei Rückerstattung ohne Umbuchung auf einen neuen Termin, werden pro Transaktion CHF 40.00 Gebühren erhoben.
UMBUCHUNG ODER ANNULLIERUNG EINES KURSES
Annullierungen ohne Ersatztermin oder Umbuchungen auf einen anderen Kurstermin sind jederzeit möglich und können telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Es gelten folgende Gebühren:
- bis 6 Tage vor dem Kurs = kostenlos
- 5 oder weniger Tage vor dem Kurs = CHF 100.00
- nicht erscheinen am Kurstag = 100% der Kurskosten
Sofern ein gebuchter Kurs aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht wahrgenommen werden kann, ist eine unverzügliche Meldung nach Eintritt der Erkrankung / des Unfalles per E-Mail oder Telefon erforderlich. Sofern die Meldung innerhalb einer Woche zugestellt wird, werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Wird innert Wochenfrist kein Arztzeugnis vorgelegt, werden 100% der Kurskosten geschuldet.
Wer zu spät zum Kurs erscheint, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Bei geringfügiger Verspätung (maximal 10 Minuten), obliegt der Entscheid über die Kursteilnahme dem Kursleiter.
Verhalten sich einzelne Kursteilnehmende störend oder ausfällig, können diese, nach einer vorgängigen mündlichen Verwarnung, vom Kurs ausgeschlossen werden. Teilnehmende, welche sich den Anweisungen der Kursleitenden widersetzen und / oder die sichere Durchführung des Kurses beeinträchtigen, werden nach einer einmaligen mündlichen Verwarnung von dem Kurs ausgeschlossen.
Wenn jemand aus den oben genannten Gründen vom Kurs ausgeschlossen wird, bleiben die Kurskosten zu 100% geschuldet.
Für die vertragliche Leistung gilt der Kursbeschrieb gemäss der Ausschreibung. Die Fahrschule DriveIn Luzern behält sich das Recht vor, die Kurse bei ausserordentlichen Verhältnissen anzupassen wie z.B. beim Ausfallen von technischen Anlagen, Personal, zu wenig Teilnehmern, Fahrstrecken oder extreme Wetterverhältnisse.
Die Kurse werden in deutscher Sprache durchgeführt. Fremdsprachige Kurse können auf Anfrage organisiert werden. Kursteilnehmende, welche nicht über das erforderliche Sprachniveau verfügen, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Kurs zugelassen.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Falls ein ausgeschriebener Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Abgeltungen. Die schon bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch und ohne Abzug von Gebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Die Fahrschule hält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs spätestens vier Tage vor dem geplanten Kursdatum zu annullieren, wenn dies aus zwingenden oder unvorhersehbaren Gründen notwendig sein sollte.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG IN KURSEN
Die Kursteilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr am Kurs teil. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG IN DER AUTOFAHRSTUNDE
Ein entstandener Schaden während der Fahrstunde wird von der Versicherung übernommen. Die Versicherungspolice besagt, dass die Fahrschüler einen Selbstbehalt von CHF 1000.00 pro Schaden tragen. Dieser Selbstbehalt kann durch eine einmalige Zahlung von CHF 90.00 an die Fahrschule DriveIn Luzern abgedeckt werden. Durch diesen einmaligen Beitrag entfallen die Selbstbehaltskosten des Fahrschülers bei einem und/oder mehreren Schadensfällen. Dieser Beitrag ist freiwillig und wird solidarisch behandelt. Es besteht daher keine Rückvergütung.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
Aus Gründen der Einfachheit, wurde bei der Formulierung auf die Ausführung in der weiblichen Form verzichtet.
Gerichtsstand Luzern, 1. Juni 2022